Die Migrationsberatung für Erwachsene des BdV LV Brandenburg e.V.

Am 01.01.2005 trat das neue Zuwanderungsgesetz in Kraft. Im Rahmen dessen wurden erstmals Integrationsangebote für Zugewanderte gesetzlich verankert und geregelt.

Der Bund der Vertriebenen widmet sich im Rahmen einer vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geförderten Maßnahme dieser gesellschaftlich wichtigen Aufgabe.

 

Das Ziel der Migrationsberatung besteht darin, den Integrationsprozess bei Zuwanderern gezielt zu initiieren, zu steuern und zu begleiten. Durch ein zeitlich befristetes, bedarfsorientiertes, individuelles, migrationsspezifisches Beratungsangebot mit dem Schwerpunkt der "Integrationsförderung", das unmittelbar nach dem Zeitpunkt der erstmaligen Einreise des Zuwanderers in das Bundesgebiet einsetzt, soll ein qualitativer Beitrag dazu geleistet werden, den Zuwanderer zu selbständigem Handeln in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens zu befähigen.

 

Das Beratungsangebot richtet sich grundsätzlich an erwachsene Zuwanderer über 27 Jahre.

 

Beraten werden prioritär Neuzuwanderer, d.h.

  

  • Spätaussiedler, deren Ehegatten und Abkömmlinge im Sinne der §§ 4 und 7 BVFG           bis zu drei Jahre nach Einreise in das Bundesgebiet,

 

  •   Ausländer, die sich dauerhaft im Sinne des § 44 AufenthG im Bundesgebiet aufhalten, bis zu drei Jahre nach Einreise in das Bundesgebiet bzw. bis zu drei Jahre nach Erlangung des auf Dauer angelegten Aufenthaltsstatus.  

Die Migrationsberatung steht darüber hinaus im Rahmen der nachholenden Integration auch bereits länger in Deutschland lebenden Zuwanderern offen, die einen dem Neuzuwanderer vergleichbaren Integrationsbedarf aufweisen. Indiz hierfür sind insbesondere unzureichende deutsche Sprachkenntnisse.

 

Gleiches gilt für freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger.

 

Deutsche Staatsangehörige, die nicht über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen und in besonderer Weise integrationsbedürftig sind, können das Beratungsangebot unter Berücksichtigung der Regelung in § 44 Abs. 4 Satz 2 AufenthG in Anspruch nehmen.

 

Ausländer, die Inhaber eines Aufenthaltstitels nach § 23 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 104a Abs. 1 Satz 2 oder nach §104a Abs. 1 Satz 1 AufenthG (Altfallregelung) sind, können auf das Angebot zurückgreifen, wenn sie nicht über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen und in besonderer Weise integrationsbedürftig sind.

 

Zuwanderer unter 27 Jahre können das Beratungsangebot in Anspruch nehmen, wenn ihre Lebenssituation typische Probleme erwachsener Zuwanderer aufweist.

 

Es stehen Ihnen unsere Beratungsstellen in Potsdam, Luckenwalde, Eberswalde und Berlin zur Verfügung.

 

                                   Das Beratungsangebot ist kostenlos!

 

Wir beraten Sie gern zu:

  • Teilnahmemöglichkeiten an Integrationskursen
  • Sicherung der Kinderbetreuung während der Teilnahme am Integrationskurs
  • Anerkennung Ihrer Zeugnisse und Diplome
  • Arbeits-, Berufsorientierung
  • Fragen zur Staatsangehörigkeit
  • Familiennachzug
  • Behördenangelegenheiten (Arbeitsagentur, Sozialamt, Ausländerbehörde sowie Krankenkassen und Rentenversicherung)
  • Wohnungsangelegenheiten
  • Sonstigen Familienangelegenheiten und Alltagsfragen

 

                       Wir helfen kostenlos!                Wir sprechen auch russisch!

 

Beratungsstelle in Potsdam

Adresse: Zum Kahleberg 4,

               14478 Potsdam

   Tel.: 0331 – 81 36 86

   Fax: 0331 – 87 10 174

E-Mail: bdv.migrationsberatung@web.de

 

Ansprechpartnerin:

Frau Polina Fromiller

Dipl. Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin

Sprechzeiten:

Di. und Do. von 10:00 bis 15:00 Uhr

und nach Vereinbarung

 

Beratungsstelle in Eberswalde

Adresse:Bürgerzentrum

              Schorfheidestraße 13,

              16227 Eberswalde

Tel./Fax: 03334 – 81 82 53

   E-Mail: bdv.migrationsberatung@telta.de     

 

Ansprechpartnerin:

Frau Irina Holzmann

Dipl. Erziehungswissenschaftlerin

Sprechzeiten:

Do. von 10:00 bis 18:00 Uhr

und nach Vereinbarung

Beratungsstelle in Berlin

Adresse: Grevensmühlener Str. 24,

               13059 Berlin

    Tel.: 030 – 92 092 630

    Fax: 030 – 92 096 86

E-Mail:bdv.migrationsberatung@telta.de 

 

Ansprechpartnerin:

Frau Irina Holzmann

Dipl. Erziehungswissenschaftlerin

Sprechzeiten:

Di. von 10:00 bis 16:00 Uhr

und nach Vereinbarung